Ab 16 Jahren AIXAM fahren

Fahrererlaubnis in Deutschland Leichtfahrzeuge 

AIXAM-Fahrzeuge können schon ab 16 Jahren (ab 15 in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen und Brandenburg) mit der Führerscheinklasse AM gefahren werden.

Mit der FS-Klasse B darf man bereits ab 17 Jahren ohne Begleitperson fahren. Selbstverständlich kann man mit jedem PKW Führerschein Aixam fahren. Führerschein T (Traktor) und A1 (Motorrad), sowie B (Auto) beinhalten FS-Klasse AM.

Mit allen früher erstellten Zweiradführerscheinen dürfen Sie Aixam Leichtkraftfahrzeuge fahren, egal wann dieser erworben wurde! Die 12. Änderung zur Fahrerlaubnisverordnung ist am 23.08.2017 in Kraft getreten. Mit Beschluss des Bundesrates dürfen Leichtkraftfahrzeuge nun auch in Deutschland mit bis zu 6kW gefahren werden. Zudem gilt eine neue Schadstoffnorm für Leicht-KFZ. Ab Januar 2018 darf kein Leichtkraftfahrzeug mit Euro 3 oder Euro 2 Motoren mehr produziert oder neu in den Verkehr gebracht werden.

Die Aixam Sensation Baureihe erfüllt die neuesten Vorschriften!

Quelle: aixam.de/EQUAL (Stand 29.10.2018)